Kesseltausch Förderung 2026 und 2027: Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen
Sie heizen noch mit Öl oder Gas und überlegen, auf eine moderne Wärmepumpe umzusteigen? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Heizungsförderungen in Österreich. Die Sanierungsoffensive unterstützt auch 2026 und 2027 den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen.
Wir von DWPP – Der Wärmepumpenprofi unterstützen Sie bei der Auswahl einer passenden Wärmepumpe und der fachgerechten Umsetzung Ihres Heizungstausches.
Die wichtigsten Termine: Ab 2. November 2026 startet die Neuauflage der Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ab 4. Jänner 2027 gelten neue Förderverfahren für Einfamilienhäuser und mehrgeschossige Wohngebäude.
Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung?
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser sind im Rahmen des Kesseltausches 2026 und 2027 folgende maximale Förderbeträge vorgesehen:
| Fördermaßnahme | Maximale Förderung |
|---|---|
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) | 5.000 € |
| Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen | + 5.000 € |
| Bonus thermische Solaranlage | + 2.500 € |
| Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz) | 6.000 € |
| Klimafreundliche Nah- oder Fernwärme | 4.000 € |
Wichtig: Die Zusatzboni gelten nur bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Der Bonus für Tiefenbohrung oder Brunnen ist ausschließlich bei geeigneten Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen möglich.
Die tatsächliche Förderung richtet sich nach den technischen Voraussetzungen, den förderfähigen Kosten und den jeweiligen Förderbestimmungen. Bei bestimmten Kältemitteln kann sich die Wärmepumpenförderung reduzieren.
Kesseltausch 2026: Neuauflage ab November
Für Eigentümer und andere antragsberechtigte Privatpersonen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern startet am 2. November 2026 eine neue Förderrunde.
Die Registrierung ist bei verfügbaren Budgetmitteln längstens bis 31. Dezember 2026 möglich. Nach erfolgreicher Registrierung bleiben neun Monate für die Umsetzung und Antragstellung.
Wichtig für 2026: Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden. Für die Registrierung wird ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes benötigt.
Kesseltausch 2027: Was ändert sich?
Ab 4. Jänner 2027 beginnt das neue Antragsverfahren. Anders als bei der Neuauflage 2026 muss der Förderantrag bereits vor der Umsetzung und vor verbindlichen Bestellungen gestellt werden.
Fördervergleich 2026 und 2027
| Kriterium | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Förderstart | 02.11.2026 | 04.01.2027 |
| Einreichfrist | Bis 31.12.2026 | Bis 31.12.2027 |
| Förderung Wärmepumpe EFH | Bis 5.000 € | Bis 5.000 € |
| Umsetzungsfrist EFH | 9 Monate ab Registrierung | 9 Monate ab Genehmigung |
| Beginn förderfähiger Leistungen | Ab 07.10.2026 | Ab Antragstellung |
Alle Fristen gelten vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel. Die Förderaktion kann bereits vor dem angegebenen Enddatum ausgeschöpft sein.
Heizungsförderung 2027 für Mehrfamilienhäuser
Auch für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und für Reihenhausanlagen gibt es eigene Fördermöglichkeiten.
Gefördert wird insbesondere der Ersatz einer fossilen Zentralheizung durch eine klimafreundliche Anlage, die das gesamte Gebäude versorgt.
Für Wärmepumpen bis 50 kW beträgt die maximale Grundförderung 5.000 Euro. Bei größeren Anlagen sind zusätzliche leistungsabhängige Förderbeträge vorgesehen. Auch die Zentralisierung bisheriger Einzelheizungen kann unterstützt werden.
Förderung im mehrgeschossigen Wohnbau:
Für den Anschluss einer Wohneinheit an das neue Zentralheizungssystem sind unter bestimmten Voraussetzungen 2.000 Euro vorgesehen. Für einen vorbereiteten Wohnungsanschluss können 1.000 Euro berücksichtigt werden.
Die reguläre Förderung ist grundsätzlich mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Für bestimmte soziale Förderungen gelten abweichende Regelungen.
Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen?
Damit Ihr Heizungstausch gefördert werden kann, sind mehrere technische und organisatorische Bedingungen zu beachten.
- Die bestehende fossile Heizung muss stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.
- Die Wärmepumpe muss die vorgeschriebenen technischen Förderkriterien erfüllen.
- Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems beträgt 55 °C.
- Die Installation muss fach- und normgerecht durch einen Fachbetrieb erfolgen.
- Die Förderunterlagen und Rechnungen müssen vollständig vorliegen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Förderung von Wärmepumpen setzt grundsätzlich voraus, dass ein geeigneter Nah- oder Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Warum lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Eine moderne Wärmepumpe nutzt Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Ihr Gebäude zu beheizen. Gerade beim Austausch älterer Öl- oder Gasheizungen kann das eine interessante Alternative sein.
Entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb sind die richtige Dimensionierung, die baulichen Voraussetzungen und die Abstimmung mit dem bestehenden Heizsystem. Nicht jede Wärmepumpe passt zu jedem Gebäude.
Deshalb betrachten wir bei DWPP nicht nur das neue Heizgerät, sondern die gesamte Heizungssituation Ihres Hauses.
Jetzt Heizungstausch mit DWPP planen
Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen und die neuen Fördermöglichkeiten nutzen? Wir beraten Sie gerne zu passenden Wärmepumpenlösungen und den technischen Voraussetzungen für Ihr Gebäude.
DWPP – Der Wärmepumpenprofi
Ihr Partner für moderne Wärmepumpentechnik in Asten, Linz und Umgebung.
Häufige Fragen zur Kesseltausch-Förderung
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind 2026 und 2027 bis zu 5.000 Euro Basisförderung vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen weitere Boni hinzu.
Wann startet die Heizungsförderung 2027?
Die Antragstellung beginnt am 4. Jänner 2027. Eine Einreichung ist bei verfügbaren Mitteln längstens bis 31. Dezember 2027 möglich.
Kann ich meine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen?
Ja, der Austausch einer fossilen Gasheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe kann unterstützt werden, sofern sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind.
Gibt es eine Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten gibt es ab 2027 ein eigenes Förderprogramm für den klimafreundlichen Heizungstausch.
Kann ich Bundes- und Landesförderungen kombinieren?
Eine Kombination kann möglich sein. Die jeweils geltenden Förderobergrenzen und Bestimmungen sind zu beachten.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf den Informationsblättern der Sanierungsoffensive, Version Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen. Für die soziale Zusatzförderung 2027 gelten zusätzliche Voraussetzungen und teilweise Genehmigungsvorbehalte.
Weitere Informationen: Sanierungsoffensive Österreich
